AGB Casa al Lago

1. Vertragsbedingungen

1.1. Casa al Lago wird vom Eigentümer an den Gast für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet. Der Mietvertrag für die Casa al Lago wird auf der Grundlage des Angebots des Eigentümers abgeschlossen, wenn die Anzahlung innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 60 Tage vor Mietbeginn) kommt der Mietvertrag mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme des Angebots zustande.
1.2. Ein Vertreter des Eigentümers kann vollständig im Namen des Eigentümers handeln.
1.3. Alle Preise sind in Euro angegeben.

2. Buchungen und Zahlungen
2.1. Eine Buchung erfolgt, wenn ein potenzieller Gast den Besitzer der Casa al Lago kontaktiert, der Eigentümer und der Gast vereinbaren, Casa al Lago für einen vereinbarten Preis zu mieten, und der Gast eine Anzahlung macht. Eine Buchungsbestätigung wird nach Eingang der Anzahlung beim Eigentümer zu gestellt.
2.2. Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet alle pauschalen Nebenkosten (z.B. für Strom, Gas, Heizung, Wasser, Endreinigung).
2.3. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises vereinbart, die vom Gast bei Vertragsabschluss fällig ist. Der Rest der Zahlung muss vom Gast spätestens 60 Tage vor Mietbeginn geleistet werden.

Sollte die Restzahlung nicht termingerecht bei Fälligkeit bei Casa In Italia eingehen, wird die Buchung automatisch storniert und die Anzahlung verfällt als Deckung der Stornogebühr.
2.4. Vorbehaltlich der Stornobedingungen dieser Unterkunft haftet der Gast nach schriftlicher Bestätigung durch den Eigentümer für den Restbetrag der Miete.

3. Änderungen und Stornierungen
3.1. Jede Stornierung oder Änderung muss schriftlich erfolgen.
3.2. Der Eigentümer kann die Änderung einer Buchung verweigern, sobald sie schriftlich bestätigt wurde. Jede Änderung oder Übertragung der Anzahlung auf eine andere Buchung erfolgt im alleinigen Ermessen des Eigentümers.
3.3. Der Eigentümer kann eine Buchung schriftlich stornieren, wenn der Gast die fälligen Zahlungen nicht gemäß dieser Vereinbarung begleicht.
3.4. Die Buchung wird vom Eigentümer nur in Ausnahmefällen storniert. Die Stornierung wird so bald wie möglich mitgeteilt und der Eigentümer wird umgehend alle bereits erfolgten Zahlungen
erstatten. Die Haftung des Eigentümers für Stornierungen ist auf Zahlungen beschränkt.
3.5. Der Eingang der schriftlichen Stornierung bei Casa In Italia oder dem Besitzer ist für die Höhe der Stornokosten maßgebend. Bei Streichung der Reservierung werden folgende Pauschal-Stornogebühren sofort fällig:
bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% (Anzahlung)
von 59 Tagen bis 46 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
von 45 Tagen bis zum Tag des Mietbeginns 100% des Mietpreises

3.6. Gültig für Buchungen bis 31.07.2021 (Anreisedatum):

Sollte die Einreise am Tag des Beginns des Buchungszeitraums nach Italien nicht möglich sein oder sollte die Lombardei (oder ganz Italien) vom RKI / BAG als Risikogebiet deklariert werden und Rückkehrer aus der Lombardei oder ganz Italien müssen in Deutschland / Schweiz in Quarantäne, versuchen beide Parteien, die Buchung auf einen passenden Zeitpunkt in die Zukunft zu verschieben.

Sofern dies nicht möglich sein sollte, kann die Buchung storniert werden und die bereits gezahlten Raten werden zurücküberwiesen. Sofern Stornogebühren seitens der Kreditinstitute (idR max ca. 5% bei Kreditkartenzahlen) anfallen, sind diese jedoch vom Gast zu tragen. Diese ausserordentliche Stornierung kann bis einschließlich am Tage des Beginns des Buchungszeitraums) vollzogen werden.

3.7. Der Eigentümer rät dringend, dass der Gast eines umfassende Reiseversicherung abschließt, um Stornierungen abzudecken. Wenn der Gast dies versäumt, übernimmt der Gast die Verantwortung für Schäden, die dem Gast aufgrund der Stornierung entstehen können.

4. Schäden und Kaution
4.1. Haustiere oder Rauchen sind in den Räumlichkeiten verboten. Bei Zuwiderhandlung gehen alle Schäden oder zusätzliche Reinigung zu Lasten des Gastes. Außerdem kann diese zum sofortigen Ende der Miete führen- Sämtliche Zahlungen werden vom Eigentümer einbehalten.
4.2. Wenn der Gast bemerkt, dass etwas in der Unterkunft fehlt oder beschädigt ist, muss der Gast den Eigentümer unverzüglich informieren, damit der Eigentümer nötige Maßnahmen zur
Beseitigung des Mangels ergreifen kann. Wenn während des Aufenthalts Schäden aufgetreten sind, muss der Gast diese unverzüglich melden, insbesondere vor der Abreise.
4.3. Der Gast darf keine Möbel von einem Zimmer in ein anderes verschieben.
4.4. Beim Verlassen des Grundstücks muss der Gast die Türen, Fenster, Fensterläden sowie die Terrassenmarkise schließen. Der Gast muss bei Abwesenheit ferner alle Kissen, Handtücher und Möbel in die Casa al Lago verbringen und Lichter, offenes Feuer/Kerzen löschen sowie alle elektrischen Geräte ausschalten.
4.5. Die Gäste dürfen keine Badezimmer-Handtücher zum Strand oder außerhalb der Casa al Lago mitnehmen.
4.6. Das gesamte Inventar muss in der Unterkunft verbleiben und darf nicht in eine andere Unterkunft gebracht werden.
4.7. Falls die überlassenen Schlüssel am Ende des Aufenthalts nicht zurückgegeben werden, werden die Kosten für den Ersatz dem Gast in Rechnung gestellt.
4.8. Der Eigentümer bietet kostenfreies WLAN als Service. DieNutzung von Internet ist zulässig, wenn sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Kriminelle Handlungen (insbesondere illegale Downloads, Seitenaufrufe) werden gemeldet und strafrechtlich verfolgt. Für die illegale Nutzung des Internets ist allein der Gast verantwortlich. Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung muss der Eigentümer die personenbezogenen Daten der Gäste an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln.
4.9. Bitte respektieren Sie die Nachbarschaft und versuchen Sie, den Lärmpegel auf ein Minimum zu beschränken, insbesondere zwischen 22 und 8 Uhr und während der Siesta-Zeit (13-15Uhr).
4.10. Der Gast ist gegenüber dem Eigentümer für alle Schäden und Zerstörungen am Eigentum, direkte und indirekte Kosten, anfallende Bußgelder, anfallende Gebühren von Dritten und Schäden, die der Casa al Lago (einschließlich etwaiger Inhalte) während der Mietdauer entstanden sind, verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich, den Eigentümer über alle derartige Schäden zu
informieren, die dem Eigentümer aufgrund der von Pflichtverletzungen des Gastes entstehen, und dem Eigentümer unverzüglich alle diese Kosten zur Deckung des neuen Wiederbeschaffungswerts zu erstatten.
4.11. Bei der Buchung übernimmt der Gast die Verantwortung für Diebstahl, Bruch oder Schäden, die durch den Gast, Haustiere oder ein Mitglied der Reisegruppe verursacht werden, und erklärt sich damit einverstanden, den Eigentümer vollständig für Verluste zu entschädigen, die dem Eigentümer dadurch entstehen. Eine Kaution in Höhe von € 1000 ist erforderlich und wird innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Aufenthaltes zurückerstattet, abzüglich der Kosten für Schäden/Bruch. Die Kaution beschränkt nicht die Haftungsobergrenze des Gastes.
4.12. Die Unterkunft wird am Ende des Urlaubs überprüft und dem Gast werden Verluste oder Schäden in Rechnung gestellt, insbesondere, aber nicht nur, wenn der Gast die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht eingehalten hat.
4.13. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, eine Gebühr zu erheben, um zusätzliche Reinigungskosten zu decken, wenn der Gast die Unterkunft in einem inakzeptablen Zustand verlässt.
4.14. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, einen Urlaub ohne Entschädigung zu beenden, wenn das unangemessene Verhalten der Gäste den Genuss, den Komfort oder die Gesundheit anderer beeinträchtigt.

5. Nutzung von Casa al Lago
5.1. Der Gast ist verpflichtet, dem Eigentümer bei der Ankunft einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
5.2. Es ist dem Gast nicht gestattet, mehr Personen Zugang zu Casa al Lago zu gewähren, als dem Eigentümer in der Buchungsbestätigung angegeben wurden. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, die Buchung ohne Vorankündigung und ohne Rückerstattung im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingung zu beenden.
5.3. Der Gast darf die Immobilie in keinem Fall vermieten oder untervermieten, auch nicht kostenlos.

5.4. Der Eigentümer oder ein Agent kann die Unterkunft und die Casa al Lago jederzeit betreten, um die Unterkunft zu inspizieren. In diesem Fall wird der Gast mindestens 2 Stunden im Voraus telefonisch oder schriftlich informiert.
5.5. Casa al Lago steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt werden. Die An- und Abreisezeiten können durch Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Gast angepasst werden.
5.6. Der Gast muss den Eigentümer 48 Stunden vor der Ankunft über die voraussichtliche Ankunftszeit informieren, damit der Eigentümer die Schlüsselübergabe organisieren kann.
5.7. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft am Ende des Aufenthalts vollständig zu räumen.
5.8. Der Eigentümer übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden an persönlichen Gegenständen oder Wertgegenständen des Gastes in der Casa al Lago.

6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die Haftung der Parteien in Bezug auf diesen Vertrag ist auf den Wert der Miete und anderer damit verbundener Kosten beschränkt, die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden. In keinem Fall haftet der Eigentümer für Folgeschäden jeglicher Art, unabhängig davon, ob der Eigentümer über das Risiko davon informiert wurde.
6.2. Die Nutzung der Wege zur Casa al Lago,die Treppe und die Einrichtung usw. erfolgt auf eigenes Risiko des Gastes

7. Mängel

7.1. Jegliche Probleme oder Mängel, die der Gast bezüglich des Aufenthaltes hat, müssen sofort direkt an den Eigentümer oder die Vertreter des Eigentümers gemeldet werden und der Eigentümer wird versuchen die Mängel zu beheben. Alle Beschwerden, die dem Eigentümer zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet wurden und erst nach der Rückkehr des Gastes aus
dem Urlaub gemeldet wurden, werden vom Eigentümer nicht berücksichtigt.
7.2. Für einen vorübergehenden Ausfall von Strom, Gas, Wasser, Internetanschluss oder Fernsehdienst wird keine Entschädigung gewährt.

8. Datenschutz

8.1. Die vom Eigentümer erfassten Daten über den Gast werden vom Eigentümer verwendet, um die Kreditwürdigkeit des Gastes zu erfahren, Casa al Lago als Unternehmen zu betreiben und die Verpflichtungen des Eigentümers aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Der Gast ermächtigt den Eigentümer, solche Informationen mit Dritten auszutauschen, einschließlich (ohne Einschränkung) seiner Agenten, die zur Verwaltung der Casa al Lago, Kredit- und Inkassobüros, Buchhalterunde und Anwälte verwendet werden. Der Gast stimmt zu, dass, wenn der Gast mit einer Zahlung im Rahmen dieser Vereinbarung in Verzug gerät, dieser Ausfall bei einem Kredit- und/oder Inkassobüro aufgeführt werden kann. Alle Informationen, die einem Kredit- und/oder Inkassobüro zur Verfügung gestellt werden, können von dieser Agentur anderen Nutzern der Dienste dieser Agentur zur Verfügung gestellt werden.

9. Schiedsgerichtsbarkeit und Rechtsbestimmungen

9.1. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem Gast, die nicht durch Gespräche zwischen den Parteien gelöst werden können, so wird die Angelegenheit an eine zwischen den Parteien vereinbarten Schiedsstelle verwiesen.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder und undurchführbar werden, so bleibt die übrige Gültigkeit des Vertrages unberührt.
9.3. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei, wenn eine solche Haftung durch einen Umstand entsteht, der sich vollständig der Kontrolle dieser Partei entliegt.